In den USA darf Google gegen Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mehrere Millionen urheberrechtlich geschützte Bücher online verfügbar machen. Deutsche Verleger und Buchhändler sind gegen eine Einigung mit Google nach amerikanischem Vorbild. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat das Google Buchsuche-Programm als “Schritt in die falsche Richtung” bezeichnet. Google könne ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich machen. Dabei könne ein Rechteinhaber diese nur schützen, wenn die Werke in ein Buchrechte-Register eingetragen werden. Es bedeute eine “Enteignung der Urheber auf kaltem Weg”, so Alexander Skipis, Chef des Börsenvereins. Die Vereinbarung in den Vereinigten Staaten ziehe die Monopolisierung des Wissens-und Informationshandels nach sich. Die Gefahr bestünde, dass Google künftig die Einkaufswahl der Verbraucher lenken und Einfluss auf die Vertriebshoheit der Verlage nehmen werde.
Nach zweijährigen Verhandlungen hat sich Google nun mit den US-Verbänden geeinigt und kann nun den Onlinezugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten freigeben. Die Einnahmen aus dem Onlineangebot der Google Buchsuche werden mit Hilfe eines Registers verteilt, das Rechteinhaber identifizieren soll, so Google. Das neue Angebot steht zunächst ausschließlich US-Nutzern der Google Buchsuche zur Verfügung.

