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Mit dem Apple iPhone ist es möglich, mittels einer als „Tethering“ bezeichneten Funktion ein Notebook an das Mobiltelefon anzuschließen und somit eine UMTS-Verbindung ins Internet zur Verfügung zu stellen. Wie der News-Ticker von Heise-Online berichtet, plant T-Mobile, seinen Bestandskunden dieses Feature ab Mitte September gegen einen Aufpreis von 19,95 Euro monatlich auf Nachfrage anzubieten. Beim Hinzubuchen der Funkmodem-Tarifoption erhielten diese Kunden zu ihrem gebuchten Daten-Tarif ein weiteres Inklusiv-Volumen von 3 GByte. Durch die Nutzung der Tethering-Funktion erhöhe sich das Datenvolumen entsprechend. Kunden mit Verträgen der ersten Generation, die das Notebook über einen Surfstick oder eine Multicard an das iPhone anbinden, könnten die Tethering-Funktion ohne zusätzliche Kosten nutzen. Trotzdem müssten sie mit dem vorhandenen Datenvolumen auskommen, denn T-Mobile drossele die im Rahmen von „Flatrates“ verfügbaren Datenverbindungen auf GPRS-Geschwindigkeit, sobald das Datenvolumen aufgebraucht sei. Bei Hinzubuchung der Modem-Funktion durch einen T-Mobile-Kunden, erhöhe sich das im günstigsten Tarif „Complete XS2 verfügbare Datenvolumen auf 3,2 GByte gegenüber 200 MByte ohne die Funkmodem-Option. Nach aufgebrauchtem Datenvolumen seien dann zusätzlich 49 Cent pro GByte zu zahlen.
Noch sei unklar, ab wann die Tethering-Funktion zu einem bestehenden T-Mobile-Vertrag hinzugebucht werden könne, denn der Bonner Mobilfunkprovider warte noch auf ein Firmware-Update von Apple, das über die iTunes-Software an alle iPhones der T-Mobile-Kunden übertragen werden solle. Hierin enthalten sei ein Tethering-Zugangsprofil für das Netz von T-Mobile. Bei T-Mobile-verträgen ohne Funkmodem-Option sei die Nutzung der Internet-Verbindung über das Notebook nicht vertraglich abgedeckt. Im voreingestellten Tarif „web’n'walk“, der keine Datenoption enthält, berechnet T-Mobile 9 Cent Pro Minute. Hierbei ist die sendeseitige Datenübertragung auf 384 kBit/s, das Senden von Datenpaketen auf 32 kBit/s beschränkt. Ob dieser Tarif jedoch auch für iPhone-Verträge gelte, habe die Telekom nicht bestätigt..
Die Bahn und T-Mobile haben einen verstärkten Ausbau der WLAN-Versorgung im ICE angekündigt. Fahrgäste der Hochgeschwindigkeitszüge können nun auch auf der Strecke Frankfurt–Hannover–Hamburg das Internet nutzen. Zur Zeit gibt es den Dienst für Reisende bereits zwischen Dortmund, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Augsburg und München. Laut Firmenangaben sind rund 1.500 Kilometer des ICE-Streckennetzes mit einer breitbandigen Onlineversorgung ausgestattet. Bis heute sind rund 50 Hochgeschwindigkeitszüge des Typs ICE 1 und des neuen ICE 3 mit der für den Onlinezugang notwendigen Technik ausgerüstet. Weitere rund 20 ICE-3-Züge sollen 2009 folgen. “Der Kundenzuspruch zu WLAN im Zug ist sehr positiv, wie unsere Marktforschung ergeben hat”, sagte Bahn-Sprecher Andreas Fuhrmann. Im März 2008 hatte die Bahn angekündigt, die Handyverbindungen in ICEs zu verbessern. Zusammen mit den vier deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 werden die Züge seither mit neuen Repeatern ausgestattet.
Es ist ein brisantes Thema: T-Mobile und der Datenschutz. Über 17 Millionen Stammdaten von Kunden wurden T-Mobile leider bereits im Jahre 2006 “gestolen” von bisher unbekannten Personen. Abhandengekommen sind neben Adressdaten auch Nummern, Handynummern, Emailadressen oder Geburtsdaten berühmter Persönlichkeiten. Nun sind das Bundeskriminalamt und die Staatsanwalt am ermitteln, um die Kriminellen dingfest zu machen. T-Mobile selbst ist natürlich darum bemüht, die Daten zurückzuholen und seinen Sicherheitsstandard auszubauen. Zudem verfertigt das BKA so genannte Gefährungsanalysen für betroffene Personen der Öffentlichkeit wie zum Beispiel Politiker. Fakt ist, dass die abhanden gekommenen Daten schon in Internetkreisen veröffentlicht wurden. Eine positive Nachricht ist hingegen, dass bei dem Unternehmer Tobias Huch nunmehr Datensätze gefunden und überprüft wurden. Diese Untersuchung ergab, dass Huch seit zwei Jahren Kundenstammdaten von Telekom-Kunden besaß. Angeblich habe er diese aufbewahren sollen, um den Ermittlungen nicht im Wege zu stehen. Es bleibt zu erwarten, ob das Verfahren wieder aufgenommen wird.


